Kündigungsfrist unterbrochen? So kommunizieren Sie es rechtssicher!
Einem Mitarbeitenden wurde gekündigt – doch plötzlich fällt er infolge Krankheit, Unfall oder einem anderen Ereignis gemäss Art. 336c OR aus. Was jetzt? 🤔 Die Kündigungsfrist verlängert sich! Damit keine Missverständnisse entstehen, sollte diese Änderung klar und schriftlich kommuniziert werden.
Mit der «Bestätigung des Aufschubs des Austrittstermins» stellen Sie sicher, dass:
✅ Der Mitarbeitende über die verlängerte Kündigungsfrist informiert ist.
✅ Sie als Arbeitgeber rechtskonform handeln.
✅ Missverständnisse & unnötige Diskussionen vermieden werden.
⬇️ Hier geht’s zur Vorlage.
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Nutzen Sie den Einführungsrabatt bis zum 31. Oktober 2023. Geben Sie beim Bezahlen einfach den Code «Celebration» an.
Version: 1.0
Datum: 23.04.2023
Artikel-Nummer: AU-09.060.01